Datensparsamkeit
Grundsatz im Datenschutz, der rechtlich bindend für Betreiber einer Website ist. Er fordert, dass nur jene Daten eines Nutzers abgefragt und gepeichert werden dürfen, die für den Zweck der dem Nutzer gegenüber erbrachten Leistung erforderlich sind. Der Rechtsgrundsatz der Datensparsamkeit lässt sich auch durch eine entsprechend weitreichende Datenschutzerklärung nicht aushebeln.
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